Radiologen führen diagnostische und zunehmend auch interventionelle Eingriffe durch und unterliegen in beiden Bereichen spezifischen Aufklärungspflichten. Dabei tragen sie eine eigenständige Verantwortung, unabhängig von der Aufklärung durch den zuweisenden Arzt.

Hintergrund

Vor der Gabe von Kontrastmitteln (jodhaltigen oder gadoliniumhaltigen) sind Patienten über das Risiko allergischer Reaktionen und Nierenfunktionsstörungen aufzuklären, und eine Nierenwertbestimmung ist ggf. vorab zu veranlassen. Bei Strahlenexposition durch Röntgen oder CT ist das Strahlenrisiko in angemessener Weise anzusprechen, besonders bei Schwangeren und Kindern. Vor interventionellen radiologischen Eingriffen wie Biopsien oder Kathetembolisationen ist eine detaillierte Einwilligung einzuholen.

Wann gilt das nicht?

Bei notfallmäßiger bildgebender Diagnostik, die für die sofortige Therapieentscheidung zwingend benötigt wird, kann die Aufklärung auf das Notwendige reduziert werden.

Ärzteversichert hilft Radiologen bei der Absicherung für diagnostische und interventionelle Tätigkeiten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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