Sportmediziner haben spezifische Aufklärungspflichten, die über das allgemeine Medizinrecht hinausgehen und durch die besonderen Risiken des sportlichen Umfelds geprägt sind. Dazu gehören Aufklärungen über Belastungsgrenzen, Verletzungsrisiken und die Anti-Doping-Thematik.
Hintergrund
Bei kardiopulmonalen Belastungsuntersuchungen sind Athleten über das Risiko eines Belastungskollapses oder kardialer Ereignisse aufzuklären, selbst wenn diese selten sind. Bei Injektionstherapien, etwa mit Kortikoiden in Gelenke oder PRP-Injektionen, sind Infektionsrisiken und begrenzte Evidenz zu erläutern. Im Anti-Doping-Bereich müssen Athleten über die persönliche Verantwortung für die Reinheit von Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten sowie über deren erlaubten Status aufgeklärt werden.
Wann gilt das nicht?
Bei sportärztlichen Tauglichkeitsbescheinigungen, die im Auftrag eines Verbands ausgestellt werden, ist der Arzt dem Verband gegenüber auskunftspflichtig, nicht dem Sportler.
Ärzteversichert unterstützt Sportmediziner beim Aufbau einer passenden Berufshaftpflicht für ihr Fachgebiet.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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