Zahnärzte unterliegen umfassenden Aufklärungspflichten, die nicht nur medizinische Risiken, sondern auch wirtschaftliche Aspekte umfassen, da viele zahnärztliche Leistungen mit erheblichen Eigenanteilen der Patienten verbunden sind.

Hintergrund

Vor Zahnextraktionen sind Patienten über Risiken wie Nervschädigung, Kieferbruch und Nachblutung aufzuklären. Für Implantatversorgungen sind die Behandlungsdauer, mögliche Implantatabstoßung und Knochenaugmentationsrisiken zu erläutern. Kieferorthopädische Behandlungen erfordern eine Aufklärung über Retentionsnotwendigkeit und mögliche Wurzelresorptionen. Darüber hinaus sind Patienten über Kosten, GKV-Leistungsumfang und Eigenanteile vorab schriftlich zu informieren (Heil- und Kostenplan).

Wann gilt das nicht?

Bei akutem Schmerzgeschehen, das eine sofortige Behandlung erfordert (z. B. Notfallwurzelkanalbehandlung), kann die umfassende Aufklärung auf das Wesentliche beschränkt werden.

Ärzteversichert berät Zahnärzte zu einer Berufshaftpflicht, die die typischen Risiken der Zahnmedizin umfassend abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →