Ärzte in Teilzeit benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Qualität wie Vollzeitärzte, da die Haftungsrisiken pro Behandlung nicht geringer sind als in Vollzeit. Die Versicherungsprämie kann bei reduziertem Tätigkeitsumfang jedoch niedriger ausfallen.

Hintergrund

Angestellte Teilzeitärzte sind in der Regel über die Betriebshaftpflicht ihres Arbeitgebers grundversichert, sollten aber prüfen, ob ein ausreichender Eigenschutz besteht. Honorarärzte und niedergelassene Ärzte in Teilzeit benötigen eine eigene Police, deren Deckungssumme zum Fachgebiet und zum Tätigkeitsumfang passen muss. Bei mehreren Arbeitgebern oder parallelen Tätigkeiten (z. B. angestellt und Honorararzt) ist auf lückenlose Abdeckung aller Tätigkeitsorte zu achten. Eine Unterversicherung ist im Schadensfall gefährlich.

Wann gilt das nicht?

Wenn ein Teilzeittarif nur bestimmte Leistungsarten abdeckt und der Arzt darüber hinaus tätig ist, besteht eine Deckungslücke.

Ärzteversichert hilft Ärzten in Teilzeit, eine maßgeschneiderte Berufshaftpflicht ohne Lücken zu finden.

Quellen und weiterführende Informationen

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