Assistenzärzte, die in einem Krankenhaus angestellt sind, sind in der Regel durch die Betriebshaftpflichtversicherung ihrer Klinik im Rahmen ihrer Dienstaufgaben abgesichert. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist dennoch empfehlenswert.
Hintergrund
Der Versicherungsschutz des Arbeitgebers deckt Tätigkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses nicht ab. Wer als Assistenzarzt Honorareinsätze übernimmt oder in Notarztmandaten tätig ist, benötigt eine eigene Police für diese Tätigkeiten. Darüber hinaus kann es bei grober Fahrlässigkeit zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers kommen, gegen die eine eigene Berufshaftpflicht schützt. Eine persönliche Police sichert auch Regressansprüche ab, die der Arbeitgeber nach einem Haftpflichtschaden stellt.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Assistenzarzt ausschließlich im Rahmen seiner Anstellung tätig ist und keine Nebentätigkeiten ausübt, ist der Schutz durch die Klinik in der Regel ausreichend.
Ärzteversichert berät Assistenzärzte von Beginn ihrer Karriere an zu einer sinnvollen eigenen Absicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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