Chefärzte benötigen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, da ihre privatärztlichen Liquidationsleistungen ausdrücklich nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses gedeckt sind. Diese Lücke kann erhebliche finanzielle Risiken bedeuten.

Hintergrund

Chefarztbehandlungen auf Privatpatienten-Basis oder gegen gesonderte Vergütungsvereinbarung (Wahlarztbehandlung) fallen in den persönlichen Verantwortungsbereich des Chefarztes. Die Deckungssummen müssen dem Liquidationsvolumen und dem Fachgebiet entsprechen. Leitungsverantwortliche Ärzte haften zudem unter Umständen für Organisationsfehler in ihrer Abteilung, weshalb eine ausreichend hohe Deckungssumme unerlässlich ist. Eine zusätzliche Strafrechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein.

Wann gilt das nicht?

Für rein dienstliche Leistungen ohne privatärztliche Liquidation greift die Krankenhausversicherung. Die Abgrenzung muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Ärzteversichert berät Chefärzte individuell zu einer Absicherung, die ihrer exponierten Position und ihrem Einkommensprofil gerecht wird.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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