Fachärzte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, die exakt auf ihr Fachgebiet und ihre Tätigkeitsform abgestimmt ist. Die Deckungssummen und der Leistungsumfang unterscheiden sich je nach Disziplin erheblich.

Hintergrund

Operative Fächer wie Chirurgie, Gynäkologie oder Orthopädie erfordern deutlich höhere Deckungssummen als konservative Fächer. Angestellte Fachärzte sollten prüfen, ob die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers für alle ihre Tätigkeiten ausreicht, insbesondere bei privatärztlicher Tätigkeit oder Nebentätigkeiten. Niedergelassene Fachärzte müssen eine eigene Police abschließen. Die Mindestdeckungssummen sind landesrechtlich und fachspezifisch unterschiedlich geregelt und sollten als Untergrenze betrachtet werden.

Wann gilt das nicht?

In Fächern mit sehr niedrigem Haftungsrisiko, wie bestimmten diagnostischen Tätigkeiten ohne invasiven Eingriff, können geringere Deckungssummen ausreichen. Eine individuelle Prüfung ist unerlässlich.

Ärzteversichert berät Fachärzte zu einer optimal auf ihr Fachgebiet zugeschnittenen Berufshaftpflichtversicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

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