Medizinstudenten sind während ihrer klinischen Tätigkeiten in universitären Einrichtungen und anerkannten Lehrkrankenhäusern in der Regel durch den Haftpflichtschutz der jeweiligen Einrichtung abgedeckt. Eine eigene Berufshaftpflicht ist jedoch in bestimmten Situationen notwendig.
Hintergrund
Bei Famulaturen im Ausland, die außerhalb des EU-Raums stattfinden, ist der Schutz der deutschen Einrichtung oft nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Eine eigene internationale Haftpflichtversicherung ist dann empfehlenswert. Bei freiwilligen Tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen ohne offizielle Einbindung in den Studienpfad besteht ebenfalls keine automatische Absicherung. Mit dem Beginn des PJ empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Berufshaftpflicht.
Wann gilt das nicht?
Im regulären Studium an deutschen Hochschulen und bei anerkannten Famulaturen in Deutschland ist ein eigene Police in der Regel nicht erforderlich.
Ärzteversichert berät angehende Ärzte bereits im Studium zu allen relevanten Absicherungsthemen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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