Niedergelassene Ärzte sind als Selbständige vollständig selbst für ihre berufliche Haftung verantwortlich und müssen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist Pflichtbestandteil der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
Hintergrund
Die kassenärztlichen Vereinigungen verlangen den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht als Voraussetzung für die Kassenzulassung. Die Deckungssummen müssen dem Fachgebiet entsprechen und sollten über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen, da Haftungsansprüche in der Praxis erheblich sein können. Praxisinhaber sollten zudem sicherstellen, dass auch angestellte Ärzte in ihrer Praxis mitversichert sind oder eigene Policen besitzen. Eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsumfangs bei Leistungserweiterungen ist wichtig.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung unterliegen keiner kassenseitigen Nachweispflicht, benötigen aber dennoch eine ausreichende Berufshaftpflicht.
Ärzteversichert ist spezialisiert auf die Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärzte und findet die optimale Lösung für jede Praxis.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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