Allgemeinmediziner unterliegen wie alle Ärzte der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer sowie der jeweiligen Landesärztekammer. Als Hausärzte mit Koordinationsfunktion haben sie dabei einige besonders relevante Regeln zu beachten.

Hintergrund

Das Verbot der unerlaubten Werbung gilt auch für Allgemeinmediziner, die online oder in sozialen Medien aktiv sind. Das Zuweiserverbot untersagt finanzielle Vergütungen für Überweisungen an bestimmte Spezialisten oder Einrichtungen. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen ohne ausdrückliche Patienteneinwilligung. Im Bereich der Delegation ärztlicher Leistungen an MFA oder VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) gelten klare Grenzen, die in der Berufsordnung und in berufsrechtlichen Stellungnahmen konkretisiert sind.

Wann gilt das nicht?

Die Berufsordnung gilt bundesweit einheitlich in ihren Grundzügen. Landesrechtliche Abweichungen können in Einzelfragen bestehen.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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