Dermatologen sind aufgrund ihrer Tätigkeit im ästhetisch-kosmetischen Bereich besonderen berufsrechtlichen Anforderungen ausgesetzt, die über die allgemeine Berufsordnung hinausgehen. Werbung, Produktempfehlungen und die Abgrenzung zur gewerblichen Kosmetik sind zentrale Themen.

Hintergrund

Werbung für ästhetisch-kosmetische Eingriffe muss sachlich und informativ sein. Garantieversprechen für bestimmte Behandlungsergebnisse sind berufsrechtlich unzulässig. Das Empfehlen von Hautpflegeprodukten gegen Entgelt oder Provision kann gegen das Verbot der kommerziellen Einflussnahme auf die ärztliche Unabhängigkeit verstoßen. Die Zusammenarbeit mit Kosmetikstudios oder Schönheitskliniken muss berufsrechtlich unbedenklich gestaltet sein und darf keine verbotenen Zuwendungen beinhalten.

Wann gilt das nicht?

Rein medizinische Dermatologie ohne ästhetische Eingriffe ist durch weniger spezifische Berufsordnungsregeln in diesem Bereich geprägt.

Ärzteversichert unterstützt Dermatologen bei der Absicherung für medizinische und ästhetische Tätigkeiten gleichermaßen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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