Gynäkologen behandeln Patientinnen in besonders sensitiven Lebenssituationen und unterliegen daher verschärften berufsrechtlichen Anforderungen, insbesondere im Bereich Schweigepflicht, Interessenwahlung und Werbung.

Hintergrund

Die Schweigepflicht ist im gynäkologischen Bereich besonders sensibel: Informationen über Schwangerschaften, Abbrüche oder reproduktionsmedizinische Maßnahmen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung nicht weitergegeben werden. Werbung für IVF oder reproduktionsmedizinische Leistungen unterliegt den berufsrechtlichen Werbebeschränkungen. Im Bereich der ästhetischen Gynäkologie gelten ähnliche Regelungen wie für andere kosmetische Eingriffe. Die Berufsordnung regelt auch die Grenzen zulässiger Pränataldiagnostik und Beratungspflichten.

Wann gilt das nicht?

Im geburtshilflichen Notfall, wenn schnelles Handeln lebensrettend ist, treten berufsrechtliche Formalitäten vorübergehend in den Hintergrund.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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