Internisten unterliegen den allgemeinen Regeln der ärztlichen Berufsordnung. Als Fachärzte der inneren Medizin mit breitem Behandlungsspektrum sind einige Berufsordnungsaspekte besonders relevant.
Hintergrund
Die Pflicht zur ärztlichen Fortbildung ist für Internisten aufgrund der schnellen Entwicklung der Inneren Medizin besonders bedeutsam. Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Endoskopie oder interventionellen Eingriffe sind berufsrechtlich verankert. Bei chronisch kranken Patienten mit komplexen Medikamentenplänen ist die sorgfältige Dokumentation und Koordination mit anderen Fachärzten eine berufsrechtliche Pflicht. Das Verbot unangemessener Überdiagnostik folgt aus dem Gebot der wirtschaftlichen und medizinisch sinnvollen Behandlung.
Wann gilt das nicht?
In Notfallsituationen oder bei Patienten mit unklarem Beschwerdebild ist eine breitere Diagnostik berufsrechtlich gerechtfertigt.
Ärzteversichert unterstützt Internisten mit einer Berufshaftpflicht, die das breite Tätigkeitsspektrum der Inneren Medizin abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Berufsordnung
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →