Onkologen unterliegen den allgemeinen Berufsordnungsregeln, haben aber durch die Schwere der behandelten Erkrankungen besondere berufsrechtliche Pflichten bei der Patientenkommunikation, klinischen Forschung und Therapieentscheidung.

Hintergrund

Das Gebot der ehrlichen Prognosekommunikation ist berufsrechtlich verankert: Ärzte dürfen Patienten keine falschen Hoffnungen machen, müssen aber gleichzeitig das Wohl des Patienten im Blick behalten. Der Off-Label-Einsatz von Krebsmedikamenten erfordert eine besonders gründliche Aufklärung und Dokumentation. Die Teilnahme von Patienten an klinischen Studien muss vollständig freiwillig sein und erfordert eine gesonderte Aufklärung nach Ethikkommissionsstandards. Interessenkonflikte bei der Therapieentscheidung (z. B. durch Industrie-Sponsoring) sind offen zu kommunizieren.

Wann gilt das nicht?

Bei Patienten, die explizit keine vollständige Prognoseinformation wünschen, kann die Berufsordnung entsprechend gewürdigt werden (Recht auf Nichtwissen).

Ärzteversichert berät Onkologen zu einer bedarfsgerechten Absicherung für ihr verantwortungsvolles Fachgebiet.

Quellen und weiterführende Informationen

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