Orthopäden unterliegen den allgemeinen Berufsordnungsregeln. Im Bereich der Implantatmedizin und der Zusammenarbeit mit der Medizinindustrie bestehen besondere berufsrechtliche Anforderungen.

Hintergrund

Beziehungen zu Implantat- und Medizinprodukteherstellern unterliegen dem Transparenzgebot der Berufsordnung und dem Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Zuwendungen von Herstellern, die die Therapieentscheidung beeinflussen können, sind unzulässig. Die Indikationsstellung zur Gelenkoperation muss medizinisch begründet sein und darf nicht von wirtschaftlichen Erwägungen des Arztes geleitet werden. Qualitätssicherungsmaßnahmen und Implantateregistrierung sind berufsrechtlich und gesetzlich verankert.

Wann gilt das nicht?

Sponsoring von Fortbildungen durch die Industrie ist unter strengen Transparenzauflagen grundsätzlich zulässig, wenn es die ärztliche Unabhängigkeit nicht berührt.

Ärzteversichert berät Orthopäden zu einer Berufshaftpflicht, die das operative Risikoprofil der Orthopädie und Unfallchirurgie abbildet.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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