Psychiater unterliegen den allgemeinen Regeln der ärztlichen Berufsordnung und haben durch die besondere Vulnerabilität ihrer Patienten und die Nähe therapeutischer Beziehungen zusätzliche spezifische Pflichten.

Hintergrund

Das berufsrechtliche Verbot sexueller oder romantischer Beziehungen mit Patienten gilt in der Psychiatrie besonders streng, da die therapeutische Beziehung ein erhebliches Abhängigkeitsverhältnis erzeugt. Zwangsmaßnahmen, die nach den Psychische-Krankheiten-Gesetzen der Länder zulässig sind, unterliegen berufsrechtlichen Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und Dokumentation. Die Schweigepflicht ist auch gegenüber Krankenkassen besonders streng: Psychiatrische Diagnosen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung weitergegeben werden. Begutachtungstätigkeiten für Behörden erfordern klare Rollentrennung von der therapeutischen Arbeit.

Wann gilt das nicht?

Bei unmittelbarer Fremd- oder Eigengefährdung sind Meldungen an Behörden trotz Schweigepflicht zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ärzteversichert berät Psychiater zu einer bedarfsgerechten Berufshaftpflicht für ihr sensibles Fachgebiet.

Quellen und weiterführende Informationen

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