Sportmediziner unterliegen den allgemeinen Regeln der ärztlichen Berufsordnung. Durch die Nähe zur Sportwelt bestehen aber spezifische Anforderungen, insbesondere bei Anti-Doping und Interessenkonflikten.

Hintergrund

Sportmediziner sind nach der Berufsordnung und dem Anti-Doping-Gesetz verpflichtet, keine verbotenen Substanzen zu verschreiben oder verabreichen. Das Gebot der ärztlichen Unabhängigkeit ist im Leistungssport besonders relevant: Der Arzt darf sich nicht vom Druck des Vereins oder Verbands leiten lassen, einen Athleten gegen seinen medizinischen Rat spielen zu lassen. Tauglichkeitsgutachten für Vereine oder Verbände begründen eine Beziehung zum Auftraggeber, nicht zum Sportler; die Schweigepflicht gegenüber dem Sportler bleibt aber bestehen.

Wann gilt das nicht?

Im freien sportmedizinischen Praxisbetrieb ohne Bindung an einen Verein gelten die Beziehungskonflikte in dieser Form nicht.

Ärzteversichert berät Sportmediziner zu einer Berufshaftpflicht, die alle sportmedizinischen Tätigkeitsformen abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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