Urologen unterliegen den allgemeinen Berufsordnungsregeln und haben durch die Behandlung sensitiver Erkrankungen im Bereich der Sexualsphäre besondere Schweige- und Diskretionspflichten.

Hintergrund

Die Schweigepflicht ist im urologischen Bereich besonders streng zu wahren, da Diagnosen wie erektile Dysfunktion, Fertilitätsstörungen oder sexuell übertragbare Erkrankungen hochgradig privat sind. Das Gebot der persönlichen Leistungserbringung gilt für operative urologische Eingriffe wie Prostatektomien oder Nephrektomien. Bei der Teilnahme an Prostatakrebsfrüherkennungsprogrammen gelten berufsrechtliche Anforderungen an die sachgemäße Interpretation von PSA-Werten und die angemessene Aufklärung über Über- und Unterdiagnostik. Interessenkonflikte bei der Behandlungsempfehlung sind offenzulegen.

Wann gilt das nicht?

Im akuten urologischen Notfall, etwa bei einem Harnverhalt, ist schnelles Handeln vor formalen berufsrechtlichen Prozessen zu stellen.

Ärzteversichert unterstützt Urologen mit einer passenden Berufshaftpflicht für alle urologischen Tätigkeitsbereiche.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →