Zahnärzte unterliegen der zahnärztlichen Berufsordnung, die von der allgemeinen ärztlichen Musterberufsordnung abweicht und spezifische Regelungen für die Zahnarztpraxis enthält.
Hintergrund
Die Preistransparenzpflicht verpflichtet Zahnärzte, Patienten im Rahmen von Heil- und Kostenplänen vollständig über die zu erwartenden Kosten zu informieren, bevor eine Behandlung begonnen wird. Werbung für zahnärztliche Leistungen darf sachlich und informativ sein, anpreisende oder irreführende Werbung ist unzulässig. Die Zusammenarbeit mit zahntechnischen Labors muss berufsrechtlich unbedenklich sein und darf keine verbotenen Rückvergütungen beinhalten. Praxiszertifizierungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen sind in manchen Bundesländern berufsrechtlich geregelt.
Wann gilt das nicht?
Kieferorthopäden und oralchirurgisch tätige Zahnärzte unterliegen in Teilen ergänzenden Spezialregeln.
Ärzteversichert berät Zahnärzte zu einer optimalen Berufshaftpflicht und umfassenden Praxisabsicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Berufsordnung
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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