Ärzte aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland praktizieren möchten, müssen ihre Approbation anerkennen lassen und benötigen dieselben Pflichtversicherungen wie deutsche Ärzte. Einige Besonderheiten sind jedoch zu beachten.

Hintergrund

Die Berufshaftpflichtversicherung muss für den deutschen Markt abgeschlossen und ausreichend dimensioniert sein. Krankenversicherungsschutz in Deutschland ist Pflicht: Wer im deutschen Krankenversicherungssystem nicht über einen Arbeitgeber versichert ist, muss sich selbst versichern. Bei Lücken in der Altersvorsorge aus dem Herkunftsland sollten Ärzte prüfen, welche Ansprüche transferierbar sind. Das ärztliche Versorgungswerk in Deutschland steht EU-Ärzten nach Kammerzugehörigkeit offen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung) in Deutschland tätig sind, benötigen unter Umständen nur eine temporäre Zulassung und angepasste Absicherungen.

Ärzteversichert berät EU-Ärzte, die in Deutschland arbeiten möchten, zu allen erforderlichen Versicherungen und Absicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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