Ärzte aus Nicht-EU-Ländern müssen in Deutschland alle Versicherungen und Absicherungen vollständig neu aufbauen, da weder Rentenansprüche noch Krankenversicherungsschutz automatisch aus dem Herkunftsland übertragen werden. Dies macht eine gründliche Planung erforderlich.
Hintergrund
Nach Erhalt der Approbation ist der Eintritt in das ärztliche Versorgungswerk der zuständigen Landesärztekammer verpflichtend. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden, da Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen die Aufnahme erschweren können. Die Berufshaftpflichtversicherung ist unabhängig vom Herkunftsland in Deutschland abzuschließen. Eine private Kranken- oder gesetzliche Krankenversicherung muss unverzüglich geregelt werden, da keine Übergangsszeit ohne Versicherungsschutz zulässig ist.
Wann gilt das nicht?
Ärzte aus bestimmten Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat (z. B. USA, Türkei), können unter bestimmten Bedingungen Rentenansprüche transferieren.
Ärzteversichert berät ausländische Ärzte umfassend bei der Gestaltung ihres vollständigen Absicherungspakets in Deutschland.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Approbation und Anerkennung
- Deutsche Rentenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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