Ärzte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben besondere Absicherungsbedürfnisse, da sie einerseits möglicherweise eingeschränkt tätig sind, andererseits aber die vollen beruflichen Haftungsrisiken tragen.

Hintergrund

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu prüfen, ob bestehende Einschränkungen als Vorerkrankungen gewertet werden und zu Risikoausschlüssen führen. Spezialisierte BU-Policen ohne bestimmte Ausschlüsse oder mit Teilzeitklauseln können geeigneter sein. Die Berufshaftpflicht richtet sich nach dem tatsächlichen Tätigkeitsumfang; eine Behinderung beeinflusst die Prämie nicht, wohl aber die Auswahl des Tarifs. Schwerbehinderte Ärzte haben Anspruch auf Zusatzurlaub und besondere Kündigungsschutzregelungen, die Einfluss auf die Karriereplanung haben.

Wann gilt das nicht?

Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit greifen andere sozialrechtliche Regelungen, die über die private Absicherung hinausgehen.

Ärzteversichert berät Ärzte mit Behinderung individuell zu einer optimalen und bedarfsgerechten Absicherungsstrategie.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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