Amtsärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind in der Regel Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes und genießen damit andere Absicherungen als niedergelassene oder angestellte Krankenhausärzte. Dennoch bestehen Lücken, die individuell geschlossen werden sollten.

Hintergrund

Beamtete Amtsärzte haben Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall und Versorgungsansprüche bei Ruhestand. Eine private Krankenversicherung, die die Beihilfeleistungen ergänzt, ist sinnvoll. Die Diensthaftpflicht des öffentlichen Arbeitgebers deckt amtliche Tätigkeiten ab, nicht jedoch privatärztliche Nebentätigkeiten. Eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Beamte empfehlenswert, da die Dienstunfähigkeitspension oft niedriger ist als das aktive Gehalt.

Wann gilt das nicht?

Angestellte (nicht verbeamtete) Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst unterliegen nicht den beamtenrechtlichen Sonderregelungen und haben stärker Privatpersonen vergleichbare Absicherungsbedürfnisse.

Ärzteversichert berät Amtsärzte zu einer ergänzenden Absicherung, die die beamtenrechtlichen Leistungen sinnvoll komplettiert.

Quellen und weiterführende Informationen

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