Arbeitsmediziner haben ein spezifisches Tätigkeitsprofil, das bei der Wahl und Ausgestaltung ihrer Versicherungen besondere Berücksichtigung verdient. Insbesondere Begutachtungs- und Beratertätigkeiten erzeugen eigene Haftungsrisiken.
Hintergrund
Die Berufshaftpflicht eines Arbeitsmediziners muss Begutachtungen für Berufsgenossenschaften, Unternehmen und Gerichte abdecken, da falsche Gutachten zu erheblichen Haftungsansprüchen führen können. Bei leitenden Betriebsärzten kann eine Directors-and-Officers-(D&O-)Versicherung sinnvoll sein, wenn sie im Namen eines Unternehmens Entscheidungen treffen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte den arbeitsmedizinischen Beruf als Referenzberuf ausweisen, da die Tätigkeit auch ohne schwere körperliche Beanspruchung eine spezifische Qualifikation erfordert.
Wann gilt das nicht?
Arbeitsmediziner, die ausschließlich angestellt in einem großen Betrieb tätig sind, ohne Gutachter- oder Leitungsfunktionen, haben ein geringeres persönliches Haftungsrisiko.
Ärzteversichert berät Arbeitsmediziner zu allen relevanten Absicherungsfragen für ihren spezifischen Tätigkeitsbereich.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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