Betriebsärzte sind in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern tätig und haben spezifische Haftungsrisiken, die eine maßgeschneiderte Absicherung erfordern.

Hintergrund

Die Berufshaftpflicht eines Betriebsarztes muss Beratungs- und Vorsorgeuntersuchungstätigkeiten explizit einschließen, da falsche Eignungsbeurteilungen zu Haftungsansprüchen sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers führen können. Betriebsärzte, die als Selbständige tätig sind, brauchen eine eigene Police ohne Arbeitgeberdeckung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf betriebsärztliche Tätigkeit ausgerichtet ist, schützt vor dem Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit. Wer nebenbei kurative ärztliche Tätigkeit ausübt, muss die zusätzlichen Risiken ebenfalls versichern.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Betriebsärzte in großen Unternehmen sind oft über die Unternehmenshaftpflicht mitversichert, was eine eigene Police nicht vollständig ersetzen, aber ergänzen kann.

Ärzteversichert berät Betriebsärzte zu einer Berufshaftpflicht und Gesamtabsicherung, die ihrem Tätigkeitsprofil entspricht.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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