Bundeswehr-Ärzte sind in ihrer Soldateneigenschaft durch den Dienstherrn Bundeswehr umfassend abgesichert. Dennoch gibt es wichtige Lücken, die eine private Ergänzung sinnvoll machen.

Hintergrund

Wehrdienstbeschädigungen sind grundsätzlich versorgungsrechtlich abgedeckt, die Leistungen können aber je nach Schwere der Einschränkung unzureichend sein. Eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch den zivilen Arztberuf nach einem Ausscheiden aus der Bundeswehr absichert, ist empfehlenswert. Bei Einsätzen in Krisengebieten können Lebens- und BU-Versicherungen Kriegs- und Kampfausschlüsse enthalten; diese Klauseln müssen sorgfältig geprüft werden. Eine private Unfallversicherung kann die Versorgung im Invaliditätsfall ergänzen.

Wann gilt das nicht?

Zeitsoldaten und Reservisten, die vorübergehend Dienst leisten, haben andere Absicherungsvoraussetzungen als Berufssoldaten.

Ärzteversichert berät Bundeswehr-Ärzte zu den richtigen ergänzenden Absicherungen für Dienst und Privatleben.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →