Ärzte, die in Krisengebieten oder für humanitäre Organisationen tätig sind, benötigen einen umfassenden Versicherungsschutz, der weit über den üblichen deutschen Standardschutz hinausgeht.
Hintergrund
Eine internationale Berufshaftpflicht, die explizit Einsätze in Entwicklungs- und Krisenländern einschließt, ist unverzichtbar. Eine Auslandskrankenversicherung mit medizinischer Evakuierungskomponente und Rückholgarantie ist lebensnotwendig in Ländern ohne funktionierende Gesundheitsinfrastruktur. Lebens- und BU-Versicherungen enthalten häufig Kriegs- oder Terrorausschlüsse; diese Klauseln müssen mit Blick auf den Einsatzort sorgfältig geprüft werden. Viele humanitäre Organisationen (z. B. MSF, IKRK) bieten eigene Versicherungsdeckungen, die jedoch nicht immer ausreichend sind.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nur gelegentlich an Auslandsfortbildungen ohne Patientenversorgung teilnehmen, benötigen keine spezialisierte humanitäre Einsatzversicherung.
Ärzteversichert berät Ärzte in humanitären Tätigkeiten zu einer lückenlosen internationalen Absicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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