LGBTQ+ Ärzte unterliegen denselben Versicherungspflichten wie alle anderen Medizinerinnen und Mediziner. Es gibt jedoch spezifische Lebenssituationen, in denen eine individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes besonders wichtig ist.
Hintergrund
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften oder Ehen gleichgeschlechtlicher Paare sind partnerschaftsbezogene Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen sorgfältig zu prüfen; viele Produkte sind inzwischen diskriminierungsfrei gestaltet. Trans- und nicht-binäre Ärzte sollten prüfen, ob Vorerkrankungen im Rahmen einer Transition zu Risikoausschlüssen in BU- oder Krankenversicherungen führen können, und ggf. Sonderkonditionen aushandeln. Bei Regenbogenfamilien und Reproduktionsmedizin empfiehlt sich ein PKV-Vergleich, der entsprechende Leistungen abdeckt.
Wann gilt das nicht?
LGBTQ+ Ärzte, deren persönliche Situation keine der oben genannten Besonderheiten aufweist, haben keine abweichenden Absicherungsbedürfnisse im Vergleich zu anderen Ärzten.
Ärzteversichert berät alle Ärzte diskriminierungsfrei und individuell zu ihren Absicherungsbedürfnissen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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