Notfallmediziner arbeiten unter extremem Druck und mit hohem körperlichen und psychischen Einsatz. Ihre Absicherung sollte alle Tätigkeitsbereiche abdecken, sowohl im Rettungsdienst als auch in der Klinik.

Hintergrund

Die Berufshaftpflicht muss präklinische Einsätze im Rettungsdienst explizit einschließen, da diese von der Klinkversicherung oft nicht erfasst werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Notfallmediziner besonders wichtig, da der Beruf körperlich und mental belastend ist und das BU-Risiko entsprechend erhöht ist. Eine private Unfallversicherung sichert Invaliditätsrisiken ab, die durch Einsätze auf der Straße oder unter gefährlichen Bedingungen entstehen können. Der Schutz vor psychischen Erkrankungen (z. B. PTBS) sollte in BU- und Krankenversicherung explizit enthalten sein.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich in der Notaufnahme eines Krankenhauses tätig sind und keinen Rettungsdienstanteil haben, sind über die Klinkhaftpflicht in diesem Bereich ausreichend abgedeckt.

Ärzteversichert berät Notfallmediziner zu einer vollständigen Absicherung für ihren anspruchsvollen Beruf.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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