Palliativmediziner haben durch ihre Tätigkeit an den Grenzen des Lebens besondere psychische Belastungen und spezifische Haftungsrisiken, die eine bedarfsgerechte Absicherung erfordern.

Hintergrund

Die Berufshaftpflicht muss auch den ambulanten palliativmedizinischen Bereich (SAPV – Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) abdecken, da häufig Hausbesuche und außerklinische Einsätze stattfinden. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten psychische Erkrankungen wie Burnout oder PTBS nicht vom Schutz ausgeschlossen sein, da das emotionale Belastungsrisiko in der Palliativmedizin erhöht ist. Wer als Palliativmediziner in einer eigenen Praxis oder in einem SAPV-Team tätig ist, benötigt eine auf diese Struktur zugeschnittene Police.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich palliativ tätig sind (z. B. als Allgemeinmediziner), sind in der Regel über ihre reguläre Berufshaftpflicht abgedeckt.

Ärzteversichert berät Palliativmediziner zu einer Absicherung, die ihrem besonderen Tätigkeitsfeld gerecht wird.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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