Polizeiärzte sind in der Regel verbeamtet und genießen die damit verbundenen Sicherheiten im Krankheitsfall und im Alter. Dennoch gibt es wichtige Ergänzungen, die sinnvoll sind.
Hintergrund
Die Dienstunfähigkeitspension eines Beamten ist häufig niedriger als das aktive Gehalt; eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen. Die Diensthaftpflicht deckt amtliche Tätigkeiten ab, aber privatärztliche Nebentätigkeiten oder außerdienstliche Begutachtungen sind separat zu versichern. Eine private Unfallversicherung ergänzt die Unfallfürsorge des Dienstherrn und sichert das Invaliditätsrisiko umfassender ab. Die Beihilfe als Beamter übernimmt einen Teil der Krankenkosten, eine ergänzende private Krankenversicherung deckt den Rest.
Wann gilt das nicht?
Angestellte (nicht verbeamtete) Polizeiärzte haben andere Rahmenbedingungen und entsprechend andere Absicherungsbedürfnisse.
Ärzteversichert berät Polizeiärzte zu einer optimalen Ergänzung der beamtenrechtlichen Grundabsicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Deutsche Rentenversicherung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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