Reisemediziner beraten Patienten vor Auslandsreisen, verschreiben Reiseimpfungen und diagnostizieren nach der Rückkehr mitgebrachte Erkrankungen. Ihr Risikoprofil erfordert eine spezifisch ausgerichtete Absicherung.

Hintergrund

Die Berufshaftpflicht muss Beratungsleistungen zur Reisemedizin, Impfberatung und die Diagnostik tropischer Infektionskrankheiten explizit abdecken. Wenn Reisemediziner selbst im Ausland tätig sind (z. B. auf Kreuzfahrtschiffen oder in Reisekliniken), ist eine internationale Deckungserweiterung erforderlich. Da Reisemedizin oft als IGeL-Leistung ohne Kassenbezug erbracht wird, sind die privatärztlichen Erlöse in der BU-Versicherung korrekt anzugeben. Berufliche Exponierung gegenüber Tropenkrankheiten sollte in der Kranken- und BU-Versicherung nicht ausgeschlossen sein.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich Reiseimpfberatung im Rahmen ihrer allgemeinarztlichen Tätigkeit anbieten, sind in der Regel über ihre Standard-Berufshaftpflicht abgedeckt.

Ärzteversichert berät Reisemediziner zu einer passgenauen Berufshaftpflicht und Absicherung für ihre spezifischen Tätigkeitsbereiche.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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