Schulärzte sind in der Regel im öffentlichen Gesundheitsdienst angestellt oder verbeamtet und genießen die damit verbundene staatliche Absicherung. Dennoch gibt es Bereiche, in denen eine eigene Absicherung sinnvoll ist.
Hintergrund
Im Rahmen ihrer Diensttätigkeit sind Schulärzte über die Diensthaftpflicht des Dienstherrn abgedeckt. Bei gelegentlichen privatärztlichen Tätigkeiten oder schulärztlichen Einsätzen auf Fortbildungen außerhalb des Dienstes besteht diese Deckung nicht mehr. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeitspension ergänzt, ist auch für Schulärzte empfehlenswert. Beamtete Schulärzte profitieren von der Beihilfe im Krankheitsfall; eine ergänzende PKV ist sinnvoll.
Wann gilt das nicht?
Schulärzte, die keinerlei privatärztliche Nebentätigkeiten ausüben und ausschließlich im Dienst aktiv sind, sind in der Regel ausreichend durch den Dienstherrn abgesichert.
Ärzteversichert berät Schulärzte zu einer sinnvollen Ergänzung der dienstlichen Absicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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