Sportmediziner betreuen Athleten in Wettkampf- und Trainingssituationen und erstellen Tauglichkeitsgutachten. Ihr Haftungsrisiko ist vielfältig und erfordert eine spezifisch ausgerichtete Absicherung.
Hintergrund
Die Berufshaftpflicht muss die Betreuung bei Wettkämpfen und die Erstellung von Tauglichkeitsgutachten explizit abdecken. Bei Teambetreuungen für Sportvereine oder Verbände kann eine eigenständige Police oder eine Ergänzung der vereinseigenen Haftpflicht erforderlich sein. Wer Athleten ins Ausland begleitet (z. B. bei Olympischen Spielen), benötigt eine internationale Deckungserweiterung. Eine solide BU-Versicherung schützt vor dem Einkommensverlust, wenn der Sportmediziner selbst nicht mehr arbeiten kann.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die sportmedizinische Leistungen nur gelegentlich und im Rahmen ihrer allgemeinärztlichen Praxis erbringen, sind meist über ihre reguläre Berufshaftpflicht abgedeckt.
Ärzteversichert berät Sportmediziner zu einer maßgeschneiderten Berufshaftpflicht für alle Bereiche ihrer Tätigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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