Tropenmediziner arbeiten häufig in ressourcenarmen Regionen mit erhöhtem persönlichen Gesundheitsrisiko und spezifischen Haftungsrisiken durch die Behandlung seltener Erkrankungen. Eine angepasste Absicherung ist unerlässlich.

Hintergrund

Eine internationale Berufshaftpflicht, die explizit Tätigkeiten in tropischen Ländern einschließt, ist Pflicht für alle, die dort patientennah tätig sind. Die Auslandskrankenversicherung muss Evakuierungskosten, Rücktransport und medizinische Versorgung in Ländern mit unzureichender Infrastruktur abdecken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte keine Ausschlüsse für tropische Infektionskrankheiten enthalten, da die Exposition im Beruf erhöht ist. Das persönliche Risiko für Infektionskrankheiten (Malaria, Dengue, etc.) ist bei der Kranken- und Lebensversicherung offen anzugeben.

Wann gilt das nicht?

Tropenmediziner, die nur in Deutschland in Tropen- oder Reisekliniken tätig sind ohne Auslandseinsätze, benötigen keine internationale Deckungserweiterung.

Ärzteversichert berät Tropenmediziner zu einer umfassenden Absicherung, die dem erhöhten persönlichen und beruflichen Risiko Rechnung trägt.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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