Kardiologen nutzen teure diagnostische Geräte wie Echokardiographen oder Herzkatheterlabore, die erhebliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bieten. Gleichzeitig sind privatärztliche Zusatzleistungen steuerlich korrekt einzuordnen.
Hintergrund
Medizinisch notwendige kardiologische Untersuchungen und Behandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Hochwertige Geräte wie Echokardiographen oder Belastungs-EKG-Systeme können über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben werden. Erweiterte kardiovaskuläre Screening-Programme auf Patientenwunsch können umsatzsteuerpflichtig sein. Berufshaftpflichtbeiträge, Fortbildungskosten und Praxisraumkosten sind vollständig absetzbar. Beiträge zum Versorgungswerk sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Kardiologen im Krankenhaus ohne eigene Praxis erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und haben keine Betriebsausgaben.
Ärzteversichert berät Kardiologen zu maßgeschneiderten Versicherungslösungen und empfiehlt einen spezialisierten Steuerberater für die Praxisbuchhaltung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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