Onkologen mit eigener Praxis haben durch die Abrechnung teurer Zytostatika und spezieller Infusionstherapien besondere buchhalterische und steuerliche Anforderungen. Eine professionelle Buchhaltung ist unerlässlich.

Hintergrund

Onkologische Behandlungen einschließlich Chemotherapie sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Zytostatika werden häufig von der Praxis eingekauft und dann über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet; der Einkauf ist als Betriebsausgabe zu erfassen. Infusionsgeräte, Behandlungsstühle und Überwachungsmonitore können über Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Die korrekte Trennung von Medikamenten-Durchlaufposten und eigenen Betriebsausgaben ist wichtig. Berufshaftpflichtbeiträge und Fortbildungskosten sind vollständig absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Rein angestellte Onkologen in Krankenhäusern ohne eigene onkologische Praxis erzielen nur Arbeitseinkünfte und können nur Werbungskosten absetzen.

Ärzteversichert berät Onkologen zu ihrer Berufshaftpflicht und empfiehlt einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater für die komplexe Praxisbuchhaltung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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