Palliativmediziner, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) oder als Honorarärzte tätig sind, erzielen häufig freiberufliche Einkünfte, die in der Steuererklärung besonders zu berücksichtigen sind.
Hintergrund
Palliativmedizinische Leistungen im Rahmen der SAPV sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, da es sich um Heilbehandlungen handelt. Fahrtkosten zu Patientenbesuchen im häuslichen Umfeld sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Wer als Honorararzt in mehreren Teams oder Einrichtungen tätig ist, muss alle Einkünfte vollständig in der Steuererklärung angeben. Berufshaftpflichtbeiträge und Fortbildungen im Bereich Palliativmedizin sind vollständig absetzbar. Beiträge zum Versorgungswerk sind als Sonderausgaben anzusetzen.
Wann gilt das nicht?
Ausschließlich angestellte Palliativmediziner ohne Honorartätigkeiten erzielen nur Arbeitseinkünfte und müssen keine Freiberufler-Gewinnermittlung erstellen.
Ärzteversichert unterstützt Palliativmediziner bei allen Versicherungsfragen und empfiehlt einen spezialisierten Steuerberater für die Steuererklärung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →