Rechtsmediziner erbringen neben heilkundlichen Tätigkeiten regelmäßig forensische Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Versicherungen, die steuerlich anders zu behandeln sind. Eine klare buchhalterische Trennung ist Pflicht.

Hintergrund

Medizinische Leistungen mit heilkundlichem Charakter sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gutachterleistungen für Gerichte (z. B. Todesursachenermittlung, Blutalkohol-Gutachten) sind hingegen umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen. Fahrtkosten zu Tatorten oder Gerichtsverhandlungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Laborkosten und besondere Analysetechnik können ebenfalls geltend gemacht werden. Berufshaftpflichtbeiträge und Fortbildungskosten sind vollständig absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Rechtsmediziner, die ausschließlich in der Lehre und Forschung an Universitäten tätig sind, ohne eigene Praxis oder Gutachtertätigkeit, erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Ärzteversichert berät Rechtsmediziner zu ihrer speziellen Absicherung und empfiehlt einen Steuerberater mit Erfahrung im Heilberufsbereich.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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