Sportmediziner erbringen ein breites Leistungsspektrum, von der Behandlung von Sportverletzungen bis hin zu Leistungsdiagnostik und Tauglichkeitsgutachten, das steuerlich unterschiedlich einzuordnen ist.
Hintergrund
Medizinisch indizierte Behandlungen von Sportverletzungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Tauglichkeitsgutachten für Sportverbände, Leistungsdiagnostik für Profi-Sportler oder Ernährungsberatung ohne direkten heilkundlichen Bezug können umsatzsteuerpflichtig sein. Fahrtkosten zum Wettkampfort sind als Betriebsausgaben absetzbar. Sportmedizinische Geräte wie Laktattests, Ergometer und spezielle Mess-Equipment können abgeschrieben werden. Berufshaftpflicht und Fortbildungskosten sind vollständig absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Sportmediziner, die ausschließlich heilkundliche Behandlungen ohne Gutachter- oder Trainingstätigkeit erbringen, sind vollständig von der Umsatzsteuer befreit.
Ärzteversichert berät Sportmediziner zu allen Versicherungsfragen und empfiehlt einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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