Urologen mit eigener Praxis können neben den typischen Praxiskosten auch spezifische Ausgaben für urologische Diagnostikgeräte steuerlich geltend machen. Bestimmte Präventionsleistungen erfordern eine steuerliche Einordnung.
Hintergrund
Medizinisch indizierte urologische Behandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Präventive Angebote wie spezielle PSA-Tests auf Patientenwunsch oder Potenzberatung ohne direkten heilkundlichen Bezug können umsatzsteuerpflichtig sein. Urologische Diagnostikgeräte wie Zystoskope und Urodynamik-Systeme können über Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Verbrauchsmaterialien wie Katheter und Einwegmaterial sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Berufshaftpflicht und Fortbildungskosten sind vollständig absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Rein angestellte Urologen ohne eigene Praxis oder Belegarzttätigkeit erzielen nur Arbeitseinkünfte und können keine Betriebsausgaben geltend machen.
Ärzteversichert berät Urologen zu passenden Versicherungslösungen und empfiehlt einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →