Die Praxisabgabe einer allgemeinmedizinischen Praxis ist ein komplexer Prozess, der rechtzeitige Planung, die Bewertung des Patientenstamms und die Übertragung der Kassenzulassung erfordert. Gute Vorbereitung sichert einen fairen Verkaufspreis.

Hintergrund

Der Wert einer Allgemeinarztpraxis setzt sich aus materiellem Praxisinventar und dem immateriellen Goodwill (Patientenstamm, Ruf) zusammen. Die Kassenzulassung kann an einen Nachfolger übertragen werden; dafür ist ein Verfahren beim Zulassungsausschuss erforderlich. Der Veräußerungsgewinn wird steuerlich als außerordentliche Einkünfte behandelt und kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 18 Abs. 3 EStG) begünstigt besteuert werden. Für Praxen in unterversorgten Gebieten gibt es oft zusätzliche Förderprogramme für Nachfolger. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung, möglichst 2-3 Jahre vor der Abgabe, ist empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Bei einer Schließung der Praxis ohne Nachfolger entfällt der Veräußerungsgewinn; dann sind allerdings Aufgabegewinnregelungen zu beachten.

Ärzteversichert begleitet Allgemeinmediziner auch beim Übergang in den Ruhestand und empfiehlt eine umfassende Ruhestandsplanung inklusive Absicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

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