Augenärzte verfügen oft über hochspezialisiertes und teures Gerät wie OCT-Geräte, Laserkoagulationsgeräte oder Refraktionslinien, deren Bewertung bei der Praxisabgabe besondere Sorgfalt erfordert.

Hintergrund

Der Praxiswert einer Augenarztpraxis umfasst neben dem Patientenstamm und Goodwill auch hochwertige Geräte, die je nach Alter und Zustand erheblich zum Kaufpreis beitragen. Veraltete oder wartungsintensive Geräte können den Praxiswert mindern. Die Übertragung der Kassenzulassung erfolgt über den Zulassungsausschuss. Privatärztliche IGeL-Leistungen (z. B. Laserbehandlung) erhöhen den Praxiswert, da sie Zusatzerlöse sichern. Der Veräußerungsgewinn aus dem Praxisverkauf ist steuerpflichtig; ein Steuerberater sollte frühzeitig eingebunden werden. Eine Übergangsfrist, in der der abgebende Arzt den Nachfolger einarbeitet, ist im Interesse des Patientenstamms empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Augenärzte, die in einem MVZ angestellt sind und keine eigene Praxis besitzen, sind nicht von Praxisabgabe-Regelungen betroffen.

Ärzteversichert begleitet Augenärzte beim Übergang und empfiehlt eine Ruhestandsplanung mit optimaler Absicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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