Die Praxisabgabe einer gynäkologischen Praxis erfordert besondere Rücksicht auf den Schutz der Patientinnen und eine sorgfältige Übergabe laufender Schwangerschaften und Behandlungen.
Hintergrund
Gynäkologen haben eine enge Patientenbindung, die den Goodwill der Praxis maßgeblich bestimmt. Ultraschallgeräte, CTG-Systeme und spezielle Kolposkopie-Ausstattung sind im Praxiswert zu berücksichtigen. Bei laufenden Schwangerschaften ist die Patientenkontinuität sicherzustellen; Patientinnen müssen frühzeitig informiert werden. Die Kassenzulassung wird über den Zulassungsausschuss übertragen. Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer; eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert. Für unterversorgte Regionen kann die KBV besondere Förderprogramme für die Nachfolgegewinnung haben.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Gynäkologen in Krankenhäusern oder MVZ ohne eigene Zulassung haben keine Kassenzulassung zu übertragen.
Ärzteversichert berät Gynäkologen zur Nachhaftungsdeckung und zur Absicherung nach der Praxistätigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →