HNO-Arztpraxen verfügen über spezialisiertes Equipment und mitunter über besondere Versorgungsverträge für Hörgeräteanpassung, die bei der Praxisabgabe sorgfältig behandelt werden müssen.
Hintergrund
Audiometriegeräte, Endoskope und HNO-Operationsequipment sind im Praxiswert zu erfassen und zu bewerten. Hörgeräte-Versorgungsverträge mit Krankenkassen oder Sanitätshäusern sind möglicherweise nicht übertragbar und müssen neu verhandelt werden. Die Kassenzulassung wird beim Zulassungsausschuss übertragen. Der Patientenstamm und der Ruf der Praxis bilden den Goodwill. Der Veräußerungsgewinn ist einkommensteuerpflichtig; eine frühzeitige Steuerplanung ist sinnvoll. Für die Einarbeitung des Nachfolgers, besonders bei chirurgischen HNO-Tätigkeiten, ist eine Übergangsfrist empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
HNO-Ärzte, die ausschließlich in Krankenhäusern oder als Angestellte in MVZ tätig sind, ohne eigene Praxis oder Kassenzulassung, sind von Praxisabgabe-Regelungen nicht betroffen.
Ärzteversichert begleitet HNO-Ärzte bei der Ruhestandsplanung und der Absicherung nach der Praxisabgabe.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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