Internisten verfügen häufig über teure Diagnostikgeräte und einen ausgeprägten Patientenstamm mit chronisch kranken Patienten. Die Praxisabgabe erfordert eine sorgfältige Bewertung und frühzeitige Planung.
Hintergrund
Der Praxiswert einer internistischen Praxis hängt stark von der Subspezialisierung ab: Eine kardiologisch ausgerichtete Praxis mit Echokardiographie-Equipment hat einen anderen Wert als eine allgemein-internistische Praxis. Ultraschallgeräte, EKG-Systeme und Labortechnik sind im Kaufpreis zu bewerten. Die Kassenzulassung wird über den Zulassungsausschuss übertragen. Bei Schwerpunktpraxen (z. B. Diabetologie, Gastroenterologie) muss der Nachfolger die entsprechende Qualifikation besitzen. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig; Steuerberatung und Rechtsberatung sind essenziell. Eine Übergangsfrist für die Einarbeitung in die speziellen Patientengruppen ist empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Internisten ohne eigene Praxis oder Kassenzulassung sind nicht von Praxisabgabe-Regelungen betroffen.
Ärzteversichert berät Internisten zu ihrer Absicherung im Ruhestand und zur Nachhaftungsdeckung nach der Praxisabgabe.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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