Kardiologische Praxen zeichnen sich durch erhebliche Investitionen in teure Diagnostiktechnik aus, die bei der Praxisabgabe eine besondere Rolle spielen. Zudem ist die Spezialisierung für den Nachfolger entscheidend.

Hintergrund

Echokardiographen, Belastungs-EKG-Systeme und Herzkatheterlabore können den Kaufpreis erheblich beeinflussen. Diese Geräte müssen technisch begutachtet und realistisch bewertet werden. Die kardiologische Kassenzulassung erfordert beim Nachfolger eine entsprechende Facharztqualifikation. Invasive Kardiologie-Einheiten sind besonders komplex zu übergeben und erfordern spezielle Genehmigungen. Der Veräußerungsgewinn ist einkommensteuerpflichtig; eine frühzeitige Steuerplanung ist sinnvoll. Eine Übergangsfrist für die Einarbeitung in komplexe Patientenfälle ist empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Kardiologen ohne eigene Praxis oder Kassenzulassung sind von den Praxisabgabe-Regelungen nicht betroffen.

Ärzteversichert berät Kardiologen zur optimalen Absicherung nach der Praxisabgabe, einschließlich Nachhaftungsdeckung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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