Kinderärzte haben eine besonders enge Beziehung zu ihren Patienten und deren Familien, was bei der Praxisabgabe eine sorgfältige Kommunikation und Übergabe erfordert. Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt.

Hintergrund

Kinderärztliche Praxen in unterversorgten Gebieten finden oft leichter Nachfolger durch KBV-Förderprogramme. Die Übergabe laufender Behandlungen und Impfdokumentationen muss lückenlos erfolgen. Eltern und Familien sind frühzeitig über den Praxiswechsel zu informieren, damit sie Zeit haben, einen neuen Arzt zu finden. Praxisinventar wie Untersuchungsliegen, Spielecken und Impfkühlschränke sind im Kaufpreis zu berücksichtigen. Die Kassenzulassung wird über den Zulassungsausschuss übertragen. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig; eine Steuerberatung sollte frühzeitig eingeholt werden.

Wann gilt das nicht?

Kinderärzte, die nur angestellt in Kliniken oder sozialen Einrichtungen tätig sind, ohne eigene Praxis, sind nicht von Praxisabgabe-Regelungen betroffen.

Ärzteversichert begleitet Kinderärzte beim Übergang und berät zur optimalen Absicherung nach der Praxisabgabe.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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