Neurologen betreuen häufig Patienten mit chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen wie Parkinson, Epilepsie oder Multiple Sklerose. Die Übergabe dieser Patientengruppe erfordert besondere Sorgfalt.

Hintergrund

Der Patientenstamm mit chronisch neurologisch Erkrankten bildet den Kern des Praxiswerts und muss nahtlos an den Nachfolger übergeben werden. Neurophysiologie-Geräte wie EEG- und EMG-Apparate sind im Kaufpreis zu bewerten. Laufende Medikamentenpläne und Therapiekonzepte müssen vollständig dokumentiert übergeben werden. Die Kassenzulassung wird beim Zulassungsausschuss übertragen. Gutachtertätigkeiten als separater Einkommensteil enden mit der Praxisabgabe und sind nicht übertragbar. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Neurologen ohne eigene Praxis oder Kassenzulassung sind von Praxisabgabe-Regelungen nicht betroffen.

Ärzteversichert berät Neurologen zur Nachhaftungsdeckung und zur optimalen Absicherung nach der Praxisabgabe.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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