Orthopädische Praxen haben oft einen hohen materiellen Praxiswert durch Röntgenanlagen und Therapiegeräte sowie ausgeprägte Kooperationen mit Physiotherapeuten, die bei der Abgabe zu berücksichtigen sind.

Hintergrund

Röntgenanlagen erfordern besondere behördliche Genehmigungen; der Nachfolger muss eigene Strahlenschutzgenehmigungen besitzen. Stoßwellengeräte, Ultraschalltechnik und Orthopädische Hilfsmittelversorgungsverträge sind im Kaufpreis zu bewerten. Kooperationsverträge mit Physiotherapiepraxen oder Reha-Einrichtungen sind in der Regel personengebunden und müssen neu verhandelt werden. Die Kassenzulassung wird über den Zulassungsausschuss übertragen. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig. Eine Übergangsfrist für Belegarzttätigkeiten und chirurgische Behandlungen ist sinnvoll.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Orthopäden in Krankenhäusern oder MVZ ohne eigene Praxis oder Kassenzulassung sind nicht von diesen Regelungen betroffen.

Ärzteversichert berät Orthopäden zu Nachhaftungsschutz und Absicherung nach der Praxisabgabe.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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